Der AfD-Abgeordnete Lars Hünich sinniert öffentlich über die AfD-Pläne nach der Landtagswahl. Das Ziel: Die Abschaffung „dieses Parteienstaats“. Brandenburgs Verfassungsschutzchef Jörg Müller reagiert umgehend.

Nach dem Treffen von Rechtsextremisten, AfD-Funktionären, CDU- und Werteunions-Leuten in der Potsdamer Villa Adlon hat der Brandenburger Verfassungsschutz angedeutet, die Örtlichkeit stärker ins Visier zu nehmen. Verfassungsschutz-Chef Jörg Müller sagte am Mittwochnachmittag im Innenausschuss des Landtags: „Ich will und kann nicht ausschließen, dass das Gästehaus am Lehnitzsee von uns nicht auf die Liste der beobachteten Objekte gesetzt wird.“

Müller nannte das Haus ein potenzielles „Szeneobjekt“. Kriterium für eine solche Bewertung seien eine mehrfache Nutzung für extremistische Ziele, unmittelbarer Zugriff (nicht über Buchungsumwege) und klare Belege. Bei dem besagten Treffen seien erwiesene Rechtsextremisten zugegen gewesen, das Konzept der „Remigration“ (von Menschen mit Migrationshintergrund – die Red.) sei erörtert worden – dieses Konzept fuße auf einem mit der Verfassung unvereinbaren monoethnischen Volksbegriff. Der Verfassungsschutz werde nun Belege prüfen und dann gegebenenfalls handeln.

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Im Rahmen der Ausschusssitzung gab Jörg Müller bekannt, der Verfassungsschutz habe aktuell einen weiteren mutmaßlichen Beleg für die Verfassungsfeindlichkeit der Brandenburger AfD gesichert. Es geht um eine Äußerung des AfD-Landtagsabgeordneten Lars Hünich bei einer Versammlung in Falkensee (Havelland), über die der ZDF-Länderspiegel berichtet hat. Hünich sagte dort vor laufender Kamera: „Wenn wir morgen in einer Regierungsverantwortung sind, dann müssen wir diesen Parteienstaat abschaffen.“

Dies, so Müller, verstoße gegen die im Grundgesetz geschützte freiheitlich-demokratisch Grundordnung und das Parteienprivileg. Artikel 21 des Grundgesetzes schützt die Parteien in ihrem Bestand. Die Äußerungen Hünichs würden „in unsere Bewertung mit einfließen“, so Müller.

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  • Jeena
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    145 months ago

    Wie würde so eine rückmigration funktionieren? Ich kom aus Schlesien und bin '89 als Spätaussiedler nach Deutschland. Ich hatte auch ne Polnische Staatsangehörigkeit weil meine Großeltern nach der Gefangenenschaft in Sibirien zurück nach Schlesien sind. Ihre Geschwister sind aber kurz davor vor den Russen geflohen, so dass ihre Nachkommen nie die Polnische Staatsangehörigkeit hatten.

    Müssten dann in Beiden Fällen die Nachkommen zurück nach Schlesien oder nur die deren Großeltern in Russland in Gefangenenschaft waren?

    • @cjk@feddit.de
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      185 months ago

      Die wollen ja nicht nur Ausländer rauswerfen, sondern auch “linkes Gesocks”, unliebsame Journalisten, Flüchtlingshelfer, usw - ich würde einfach mal behaupten, im Zweifel müssten beide raus.

      • @avater@lemmy.world
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        45 months ago

        na ich hoffe die sind im Reinen mit Jesus bevor die an meine Tür klopfen und mich ausweisen wollen…

    • @Blaubarschmann@feddit.de
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      155 months ago

      Ich würde sagen, dass wird nach eigenem Ermessen entschieden. Wenn man in deren Augen wie ein Kartoffeldeutscher aussieht und keinen Akzent hat, darf man wahrscheinlich bleiben. Also im Zweifelsfall schonmal Sandalen, Tennissocken und Deutschlandhut rausholen und den Webergrill aufstellen

    • @trollercoaster@feddit.de
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      5 months ago

      Müssten dann in Beiden Fällen die Nachkommen zurück nach Schlesien oder nur die deren Großeltern in Russland in Gefangenenschaft waren?

      Die letzteren müssten nach der “Logik” vermutlich “zurück” nach Sibirien, denn das ist ein sicheres Drittland.