Die Frage steht schon im Titel. Mal angenommen, dass ich einen Garten habe, keine Lust auf irgendeinen Cannabis-Club habe, es der 1. April ist, das Wetter gut ist und ich Lust habe an und an mal einen zu rauchen. Wie mache ich das jetzt?

Aus naheliegenden Gründen habe ich mich noch nicht damit beschäftigt. Ich gehe mal davon aus, dass man dann auch irgendwie an Samen kommt. Kann ich die dann einfach wie normale Pflanzen aufziehen, auspflanzen und dann irgendwann ernten? Oder wird das im süddeutschen Freiland nichts? Muss ich irgendwas rechtlich beachten oder kann ich die einfach neben die Tomaten pflanzen?

  • @Xakuterie
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    7 months ago

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    • @muelltonne@feddit.deOP
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      7 months ago

      Danke für die ausführliche Info. Eine Frage dazu: Wie ist das denn mit dem “geschützt vor Zugriff von Jugendlichen” denn definitert? Ich hab halt einen normalen Gartenzaun und ein Tor und wie das so ist, aber da kommt ein motivierter Jugendlicher natürlich drüber. Und das gilt ja höchstwahrscheinlich für alle Zäune außer für die mit dem Stacheldraht drauf.

      • @KISSmyOS@feddit.de
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        37 months ago

        Das ist dann der Punkt an dem es wichtig ist ob du in Berlin oder Bayern wohnst.

        Ich gehe davon aus, das wird von den Behörden und Richtern unterschiedlich ausgelegt, jedenfalls solange bis durch Gerichtsverfahren langsam eine rote Linie in der Rechtsprechung erkennbar ist.

      • @Xakuterie
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        7 months ago

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    • @Gieselbrecht@feddit.de
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      27 months ago

      Braucht man wirklich eine Mitgliedschaft für Vermehrungsmaterial? Soweit ich sehe, erlaubt §20 Abs. 1 Alt. 2 KCanG im Referentenentwurf den CSCs explizit eine Weitergabe von Vermehrungsmaterial an volljährige, in D lebende Nichtmitglieder. Das wurde auch in der Beratungsfolge nicht geändert, soweit ich die BT-Drucksache 20/10426 verstehe.

      • @Xakuterie
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        7 months ago

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    • @Oktavsprung@feddit.de
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      17 months ago

      Es gibt Möglichkeiten vorher an Samen zu kommen, aber ich möchte niemand zu derzeit verbotenen Tätigkeiten anstiften.

      Der Versandhandel interpretiert dies folgendermaßen: :-)

      Es ist völlig legal, sich Hanfsamen online nach Deutschland zu bestellen, solange man die Samen aus einem Land der EU bestellt. Denn es ist rechtlich so, dass in jedem Land der Europäischen Union der Handel mit Cannabis Samen legal ist – einzige Ausnahme: Deutschland. Deutschland ist das einzige Land, das den Handel mit den Hanfsamen verbietet. Da allerdings freier Warenverkehr innerhalb der EU herrscht, ist der Versand von Hanfsamen nach Deutschland erlaubt. Wer sich also Marihuana Samen online bestellt, macht sich nicht strafbar.

      https://www.hanfsamenladen.com/cannabis-samen-in-deutschland-legal

      • @Xakuterie
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        7 months ago

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    • @Xakuterie
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      7 months ago

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      • @gandalf_der_12te@feddit.de
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        17 months ago

        Ja, genau das gleiche habe ich mich auch schon gefragt. Es wäre praktisch, wenn wir ein eigenes Wiki hätten.

        Ich stelle mir nur vor, dass es mit der Federation ein bisschen schwierig wird. Wer ist dafür dann technisch verantwortlich?

  • @Haven5341@feddit.de
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    7 months ago

    Ich gehe mal davon aus, dass man dann auch irgendwie an Samen kommt.

    Da ich mich damit gerade auch so ein bisschen beschäftige (ist ja noch mehr als genug Zeit). Wenn man keine private Connection hat, dann kann man die Samen auch bestellen.

    Z.B. von einer spanischen Firma:

    https://www.royalqueenseeds.de/

    Das soll nach Aussagen von hier seriös und gut sein. Die haben wohl auch Ladengeschäfte (Barcelona, Amsterdam, Bangkok) Es wird auch noch anderes geben und im Verlauf der Zeit werden vielleicht später auch noch deutsche Anbieter hinzukommen.

    • @Xakuterie
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      7 months ago

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      • @Haven5341@feddit.de
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        7 months ago

        Ich habe gehört dass man da bestellen kann, die Päkchen aber am Zoll geöffnet werden

        Wir reden ja nicht von jetzt sondern von der Zeit, wo das dann legal ist. Ich meine, ich muss die Samen nicht zum 1.4. haben. Eine Woche später ist ja auch ok.

        Ob die diese Praxis vor dem 01.04. einstellen habe ich noch nix zu gehört…

        Eher nicht. Bis dahin gilt ja altes Recht. Aber zum 1.4. ist es hoffentlich nicht mehr verboten (falls alles glatt geht) und darum geht es ja.

        § 4 CanG

        1. Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind.
        2. Abweichend von Absatz 1 ist die Einfuhr von Cannabissamen zum Zweck des privaten Eigenanbaus von Cannabis nach § 9 oder des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4 nur aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlaubt.

        […]

        Solange du (ab dem 1.4.) die Samen in der EU bestellst bist du sicher.

        es kann helfen sich auch die anderen Cupwinner mal genauer anzusc

        Danke! Hab ich mal gebookmarked